Nach §14 der BetrSichV:
"Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflicht.
Begehungen und technische Aufnahme von Anlagen, Arbeitsmitteln, Lager- und Betriebseinrichtungen, Absturzsicherungen, Steigtechnik
PMS Prüfservice
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Der Betreiber / Arbeitgeber ist verantwortlich für den sicheren Zustand der eingesetzten Arbeitsmittel (auch Regalanlagen) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Nach §14 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflicht.
Für den sicheren Betrieb von Betriebs- und Arbeitsmittel schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen, wie die Regalinspektion nach DIN EN 15635, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine , nach TRBS 1203 definierte, befähigte Person durchgeführt werden sollen, vor.
Die Normen im Blick.
Begehungen und technische Aufnahme von Anlagen, Arbeitsmitteln, Lager- und Betriebseinrichtungen, Absturzsicherungen, Steigtechnik.
Über die Regalspezifischen Dienstleitungen hinaus, können Sie auch die folgenden Prüf-Dienstleitungen bei uns buchen:
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