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Nach §14 der BetrSichV:

"Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflicht.

Begehungen und technische Aufnahme von Anlagen, Arbeitsmitteln, Lager- und Betriebseinrichtungen, Absturzsicherungen, Steigtechnik

PMS Prüfservice

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

Der Betreiber / Arbeitgeber ist verantwortlich für den sicheren Zustand der eingesetzten Arbeitsmittel (auch Regalanlagen) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Nach §14 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflicht.

Für den sicheren Betrieb von Betriebs- und Arbeitsmittel schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen, wie die Regalinspektion nach DIN EN 15635, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine , nach TRBS 1203 definierte, befähigte Person durchgeführt werden sollen, vor. 

Die Normen im Blick.

Begehungen und technische Aufnahme von Anlagen, Arbeitsmitteln, Lager- und Betriebseinrichtungen, Absturzsicherungen, Steigtechnik.

Über die Regalspezifischen Dienstleitungen hinaus, können Sie auch die folgenden Prüf-Dienstleitungen bei uns buchen:
Bildschirmfoto 2023-09-21 um 20.40.58.png
Leitern und Tritte
Steigleitern
Schutausrüstung
Absturzsicherungen
Absturzsicherungssysteme
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