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Fachschule für Technik

Technikerausbildung

Informationen für Studienanfänger

Die Ausbildung in Vollzeitform dauert vier Halbjahre (Semester). Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung für öffentliche Schulen im Lande Hessen. Die ersten zwei Vollzeitsemester bilden den ersten Ausbildungsabschnitt. Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst das dritte und vierte Vollzeitsemester.

Für den Unterricht gilt folgende Rahmenstundentafel:

Pflichtbereich

Lernfelder

Wahlpflichtbereich

Wahlbereich

Leistungsnachweise

In den Pflicht- und Wahlpflichtfächern mit Ausnahme der Projektarbeit sind schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren) zu erbringen:

Über die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt entscheidet die Konferenz der im ersten Ausbildungsabschnitt unterrichtenden Lehrer. Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in allen Fächern des Pflichtbereiches mit mindestens ausreichend bewertet werden. Eine mangelhafte Leistung in einem Pflichtfach kann durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Pflichtfach ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Konferenz. Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden. Studierende, die nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen werden, müssen mindestens ein Semester wiederholen. Studierende, welche nach einer Wiederholung erneut keine Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten, müssen die Schule verlassen.

Die Studierenden sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Eine Verhinderung oder Erkrankung soll dem Klassenlehrer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt werden.

Versäumte Unterrichtsstunden sind beim Klassenlehrer zu entschuldigen bzw. zu begründen. Für versäumte Klausuren ist eine schriftliche und plausible Begründung erforderlich.

Zu Semesterbeginn sind auf das in den schriftlichen Unterlagen angegebene Konto die Semestergebühren

von 50 € pro Semester zu überweisen bzw. einzuzahlen.

Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt, wenn bei der Aufnahme der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen wird und wenn die Leistungen in den Fächern Deutsch und Englisch mit mindestens ausreichend bewertet werden.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn

  1. bei der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der mittlere Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen wird und

  2. ein Zusatzunterricht in Mathematik mit 80 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt regelmäßig besucht und

  3. eine Zusatzprüfung In Mathematik erfolgreich abgelegt wird und

  4. die Leistungen In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis mit mindestens ausreichend bewertet werden.

Im zweiten und dritten Semester wird ein weiterer Zusatzunterricht mit zwei Wochenstunden zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung angeboten. Die Prüfung wird am Ende des dritten Semesters von einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt in der Werner-von-Siemens-Schule durchgeführt.

Ihr direkter Kontakt zu uns

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Möchten Sie sich informieren? Schreiben Sie uns und wir werden uns mit Ihnen in Kontakt setzen. 

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Werner-von-Siemens-Schule

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